Sie haben das gesetzliche Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen, auch dann, wenn der gegnerische Versicherer bereits einen Gutachter vorgeschlagen hat. Nur so ist gewährleistet, dass Ihr Schaden neutral, transparent und vollständig ermittelt wird.
Bei einem Reparaturschaden können die Kosten bis zu einem Wiederbeschaffungswert übernommen werden. Die Ihnen beim Unfall entstandenen Schäden sind vollständig durch den Versicherer zu ersetzen.
Als Geschädigter dürfen Sie jederzeit einen Anwalt Ihrer Wahl beauftragen, um Ihre Ansprüche professionell vertreten zu lassen. Die entstehenden Kosten werden in der Regel von dem gegnerischen Versicherer übernommen und sind für Sie kostenneutral.
Sie wurden in einem Unfall verwickelt, ohne eigenes Verschulden? Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit eines anderen Fahrers, ein Parkrempler oder ein Zusammenstoß reicht aus und Ihr Fahrzeug beschädigt. Viele Betroffene aus Hemmoor, Cuxhaven, Bremerhaven, Stade und dem gesamten Elbe-Weser-Dreieck wenden sich in solchen Situationen an uns, um ihre Rechte voll auszuschöpfen.
Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, selbst dann, wenn der gegnerische Versicherer Ihnen einen vorschlägt. Dieses Wahlrecht ist gesetzlich verankert und schützt Sie vor möglichen Nachteilen.
Sie sollen durch den Unfall keinen finanziellen Nachteil erleiden. Daher müssen sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schaden entstehen, darunter Kosten für Reparaturen, Gutachter oder Anwalt, von dem gegnerischen Versicherer übernommen werden. Voraussetzung ist, dass Sie selbst keine Schuld am Unfall tragen. Genau hier unterstützen wir Sie als erfahrene KFZ-Gutachter.